
GU10 LED für NRW – AC/DC und Notstrombezug prüfen
GU10 LED-Leuchtmittel können in Nordrhein-Westfalen in vielen Bestandsleuchten eingesetzt werden, wenn Fassung, Spannung, Bauform, Wärme, Abstrahlwinkel, AC/DC-Eignung und Herstellerangaben zur vorhandenen Leuchte passen. Typische Anwendungen sind Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Universitäten, Bürogebäude, Behörden, Flure, Technikräume und gewerbliche Bestandsanlagen.
Bei Anwendungen mit Notstrom- oder Notlichtbezug müssen Betriebsart, Spannungsbereich und Anlagenkonzept fachlich geprüft werden. Ein GU10 LED-Leuchtmittel macht eine bestehende Leuchte nicht automatisch zur normgerechten Notbeleuchtung.



