Kompaktleuchtstofflampen LED Ersatz NRW
LED-Retrofit-Leuchtmittel als Ersatz für Kompaktleuchtstofflampen mit G24-Sockel in technischer Bestandsanlage

Kompaktleuchtstofflampen durch LED ersetzen in NRW

Kompaktleuchtstofflampen können in Nordrhein-Westfalen in vielen Bestandsgebäuden durch passende LED-Retrofit-Lösungen ersetzt werden, wenn Sockel, Bauform, Vorschaltgerät, Spannung, AC/DC-Eignung und Herstellerangaben zur vorhandenen Leuchte passen. Typische Anwendungen sind Industriegebäude, Gewerbeimmobilien, Verwaltungsgebäude, Kliniken, Schulen, Hochschulen, Logistikflächen, Technikräume und Flure.

Bei Anwendungen mit Notstrom- oder Notlichtbezug müssen Betriebsart, Spannungsbereich und Anlagenkonzept fachlich geprüft werden. Ein LED-Retrofit-Leuchtmittel macht eine bestehende Leuchte nicht automatisch zur normgerechten Notbeleuchtung.

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