
LED Hallenbeleuchtung für NRW – Industrie, Lager & Werkstatt prüfen
LED-Leuchten können in Industriehallen, Lagerflächen, Werkstätten und Logistikbereichen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden, wenn Lichtbedarf, Montagehöhe, Spannungsbereich, Wärmeentwicklung, Schutzart, vorhandene Anlage und Herstellerangaben zusammenpassen. Typische Anwendungen sind Produktionshallen, Regalgänge, Montagebereiche, Maschinenzonen, Werkstätten, Technikräume und Verkehrsflächen.
Bei Anwendungen mit Notstrom-, Ersatzstrom- oder Notlichtbezug müssen Spannungsversorgung, Betriebsart und Anlagenkonzept fachlich geprüft werden. Eine LED-Leuchte oder ein LED-Leuchtmittel macht eine bestehende Anlage nicht automatisch zur normgerechten Notbeleuchtung.



