
LED Industriebeleuchtung für NRW – Produktion & Werkstatt prüfen
LED-Leuchten und LED-Leuchtmittel können in Produktionsbereichen, Werkstätten, Maschinenzonen, Montageflächen und technischen Nebenräumen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden, wenn Lichtbedarf, Lichtfarbe, Blendung, Spannungsbereich, Wärmeentwicklung, vorhandene Anlage und Herstellerangaben zusammenpassen.
Bei Anwendungen mit Ersatzstrom-, Notstrom- oder Notlichtbezug müssen Spannungsversorgung, Betriebsart und Anlagenkonzept fachlich geprüft werden. Eine LED-Leuchte oder ein LED-Leuchtmittel macht eine bestehende Anlage nicht automatisch zur normgerechten Notbeleuchtung.



