
LED für Industrie in NRW – AC/DC und Notstrombezug prüfen
LED-Leuchten und LED-Leuchtmittel können in Industrieanlagen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden, wenn Spannungsbereich, Betriebsart, vorhandene Leuchte, Lichttechnik, Wärmeentwicklung und Herstellerangaben zur Anlage passen. Typische Anwendungen sind Produktionshallen, Lagerflächen, Werkstätten, Maschinenbereiche, Technikräume, Flure und Nebenbereiche.
Bei Anwendungen mit Notstrom-, Ersatzstrom- oder Notlichtbezug müssen Spannungsversorgung, Betriebsart und Anlagenkonzept fachlich geprüft werden. Ein LED-Leuchtmittel oder eine LED-Leuchte macht eine bestehende Anlage nicht automatisch zur normgerechten Notbeleuchtung.



