R7s LED in öffentlichen Bestandsgebäuden fachlich prüfen
R7s LED-Leuchtmittel können in öffentlichen Bestandsgebäuden vorhandene R7s-Halogenstäbe ersetzen, wenn Abmessungen, Leuchte, Lichtstrom, Lichtverteilung, Farbtemperatur, Wärmeabfuhr, Versorgung und Nutzung des jeweiligen Gebäudebereichs zusammenpassen.
Die Bezeichnung „für öffentliche Gebäude“ ist keine technische Freigabe. Ein R7s LED-Leuchtmittel muss immer zusammen mit der vorhandenen Leuchte, dem Einbauort, der elektrischen Versorgung, der Betriebsart und der Gesamtanlage bewertet werden.
R7s LED für öffentliche Bestandsgebäude
Leuchtmittel, Bestandsleuchte und Gebäudebereich gemeinsam prüfen
Die Galerie zeigt ein R7s LED-Leuchtmittel mit beidseitigen Kontakten und mehreren LED-Flächen. Bei einer Umrüstung in öffentlichen Bestandsgebäuden sollten neben Länge und Bauform auch Lichtstrom, Lichtverteilung, Farbtemperatur, Farbwiedergabe und die vorhandene Leuchte berücksichtigt werden.</p>
<p>Reflektor, Schutzglas, Einbaulage, Betriebsdauer und Wärmeabfuhr können die tatsächliche Lichtwirkung beeinflussen. Bei Notlicht-, Ersatzstrom- oder Zentralbatterieanlagen sind zusätzlich Versorgung, Umschaltung, Betriebsart und Gesamtanlage fachlich zu bewerten.


