
LED Hallenbeleuchtung für Niedersachsen prüfen
LED-Hallenleuchten können in Industriehallen, Lagerflächen, Werkstätten, Maschinenhallen, landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden und technischen Bereichen in Niedersachsen eingesetzt werden, wenn Lichtbedarf, Montagehöhe, Lichtverteilung, Schutzart, Wärmeentwicklung, elektrische Versorgung und Herstellerangaben zusammenpassen.
Für eine Modernisierung sollten vorhandene Leuchten, Hallenhöhe, Arbeitsbereiche, Verkehrswege, Staub, Feuchte, Temperatur, Betriebsdauer und die elektrische Anlage objektbezogen geprüft werden. Eine LED-Leuchte ist nicht automatisch für jede Hallennutzung oder Bestandsanlage geeignet.



