
LED-Leuchtmittel für Notlichtanlagen fachlich prüfen
LED-Leuchtmittel können in ausgewählten Leuchten von Notlicht- oder Sicherheitsbeleuchtungsanlagen eingesetzt werden, wenn Fassung, Spannungsbereich, Bauform, Betriebsart, Wärmeentwicklung, vorhandene Leuchte und Herstellerangaben zusammenpassen.
Bei Anwendungen mit Zentralbatterie, Einzelbatterie, Ersatzstrom oder Sicherheitsbeleuchtung müssen Leuchte, Schaltung, Versorgung, Betriebsdauer und Anlagenkonzept fachlich geprüft werden. Ein LED-Leuchtmittel macht eine bestehende Anlage nicht automatisch normgerecht oder für jeden Notlichtbetrieb geeignet.



