FAQ: Wer ist für die Notbeleuchtung zuständig?

Verantwortlichkeiten für die Notbeleuchtung

Die Verantwortung für die Notbeleuchtung liegt bei den Betreibern oder Eigentümern eines Gebäudes. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten. Das bedeutet, die Notbeleuchtung muss ordnungsgemäß installiert, gewartet und geprüft werden, um im Ernstfall eine sichere Evakuierung zu ermöglichen.

Gesetzliche Vorgaben

In Deutschland regeln verschiedene Gesetze und Normen die Zuständigkeit für die Notbeleuchtung:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Betreiber von Arbeitsstätten müssen sicherstellen, dass Fluchtwege und Notausgänge ausreichend beleuchtet sind, wenn die reguläre Beleuchtung ausfällt.
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3): Diese konkretisieren die Anforderungen der ArbStättV und legen fest, dass die Sicherheitsbeleuchtung den sicheren Weg ins Freie ermöglicht.
  • Landesbauordnungen: Eigentümer öffentlicher Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser oder Veranstaltungsräume sind verpflichtet, Notbeleuchtungssysteme gemäß den Bauvorschriften zu installieren und zu warten.

Wartung und Prüfpflichten

Die Betreiber sind dafür verantwortlich, dass die Notbeleuchtung regelmäßig geprüft wird. Dazu gehören:

  • Sichtprüfung: Überprüfung auf Beschädigungen oder Defekte.
  • Funktionstest: Überprüfung der korrekten Betriebsbereitschaft, meist monatlich.
  • Dokumentation: Alle Prüfungen müssen schriftlich festgehalten werden, um bei Bedarf nachweisen zu können, dass die Anlage ordnungsgemäß gewartet wurde.

Schulung und Information

Zusätzlich sind Betreiber und Eigentümer dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeiter über die Notbeleuchtung informiert sind. Sie sollten wissen, wo sich die Fluchtwege befinden und wie sie im Notfall zu reagieren haben.

Fazit

Die Verantwortung für die Notbeleuchtung liegt bei den Betreibern oder Eigentümern eines Gebäudes. Sie müssen sicherstellen, dass die Anlagen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, funktionsfähig sind und regelmäßig gewartet werden.

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