Wer ist für die Notbeleuchtung zuständig? Betreiberpflichten und Verantwortlichkeiten erklärt
Für Notbeleuchtung ist in der Regel der Betreiber der Anlage organisatorisch verantwortlich. In Arbeitsstätten trägt häufig der Arbeitgeber Verantwortung für Betrieb, Prüfung und Dokumentation. Bei Mietobjekten, öffentlichen Gebäuden, Industrieanlagen oder mehreren Nutzern muss die Zuständigkeit zwischen Eigentümer, Vermieter, Mieter, Betreiber und Facility Management eindeutig geklärt werden.
Elektrofachbetriebe übernehmen die fachliche Prüfung, Wartung, Instandsetzung und technische Bewertung der Anlage. Sie ersetzen jedoch nicht automatisch die Betreiberverantwortung. Für LED-Retrofit, AC/DC-Leuchtmittel, Dauerbetrieb, Bereitschaftsbetrieb und Notstromanlagen ist eine Prüfung der bestehenden Anlage erforderlich.




