LED-Leuchtmittel für Ersatzstrom- und Bestandsanlagen prüfen
Ein LED-Leuchtmittel kann Bestandteil einer Anlage mit Normal- und Ersatzstromversorgung sein, wenn Leuchtmittel, Bestandsleuchte, Spannung, Umschaltung, Betriebsart, Überwachung und tatsächliche Lichtwirkung zusammenpassen.
Die Bezeichnung „LED-Leuchtmittel für Notlichtanlagen“ ist keine pauschale technische Freigabe. Weder ein bestimmter Sockel noch eine AC/DC-Angabe oder ein hoher Lichtstrom bestätigen automatisch die Kompatibilität mit einer Zentralbatterie-, Einzelbatterie- oder Sicherheitsbeleuchtungsanlage.
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